In meiner Praxis führe ich pädagogische Lese- und Rechtschreibdiagnostiken sowie pädagogische Rechendiagnostiken durch.
Die pädagogische Diagnostik kann, zusammen mit dem Anamnesegespräch, mehrere Stunden umfassen. Daher erfolgt die Diagnostik meist in 2 Terminen.
Wenn Sie zu mir zu einer pädagogischen Diagnostik der Lese- und Rechtschreibfertigkeiten bzw. Rechenfertigkeiten kommen, beinhaltet diese:
Im Anamnesegespräch unterhalten wir uns über den bisherigen Entwicklungsverlauf Ihres Kindes. Es wird dabei die körperliche, motorische (Fein- und Grobmotorik), soziale, kognitive und sprachliche Entwicklung erfragt.
Die schulische Entwicklung in den Fächern Deutsch bzw. Mathematik wird darin nachvollzogen sowie die allgemeine Lernbelastung und die Hausübungssituation besprochen.
Wenn Sie schon Vorbefunde (Sehen, Hören, AD(H)S, Intelligenzdiagnostik, Legasthenie- und/oder Dyskalkulie-Diagnostik, ergotherapeutische und/oder logopädische Diagnostik …) haben, nehmen Sie diese bitte zum Gespräch beim ersten Termin mit.
Hinweis zu Diagnostiken nach ICD-10/ICD-11/DSM-5:
In meiner Praxis können, aufgrund meines pädagogischen Grundberufs, keine klinisch-psychologischen Diagnosen nach ICD-11/DSM-5 gestellt werden, da die Abklärung der kognitiven Leistungsfähigkeit (Intelligenzdiagnostik) nicht angeboten werden darf. Das heißt, dass in der schriftlichen Zusammenfassung der Testergebnisse die spezifischen Bezeichnungen (z. B. nach ICD-10: F81.0 Lese- u. Rechtschreibstörung, F81.1 Isolierte Rechtschreibstörung, F81.2 Rechenstörung, F81.3 Kombinierte Störung schulischer Fertigkeiten) nicht verwendet werden. In der schriftlichen Zusammenfassung werden in der pädagogischen Diagnostik daher formal Lese- und/oder Rechtschreibschwierigkeiten oder Rechenschwierigkeiten an Hand der normierten Lese- u. Rechtschreibtests bzw. Rechentest beschrieben. Die Testungen für die pädagogische Diagnostik der Lese- u. Rechtschreib- bzw. Rechenfertigkeiten in meiner Praxis erfolgen jedoch anhand derselben standardisierten Tests, wie sie auch in der klinisch-psychologischen Diagnostik verwendet werden.
Eine Diagnose der Lese-Rechtschreibstörung oder Rechenstörung nach ICD-10/ICD-11/DSM-5 kann von klinischen Psycholog/innen oder Fachärzt/innen (Psychiater/innen) gestellt werden. Weiter werden in einer klinisch-psychologischen Diagnostik zusätzlich zur Intelligenzdiagnostik gegebenenfalls Komorbiditäten (z.B. Aufmerksamkeit, Konzentration, Depression, Schulangst...) abgeklärt.
Treten neben Schwierigkeiten im Erlernen des Lesen, Schreibens und/oder Rechnens noch weitere Lernprobleme, kognitive Schwächen oder andere soziale/emotionale Auffälligkeiten (Aufmerksamkeit, Konzentration, (Schul)Angst, Depression...) auf, so ist eine klinisch-psychologische Abklärung empfehlenswert.
Wenn alles gegen dich zu sein scheint, dann erinnere dich, dass ein Flugzeug nur gegen den Wind abhebt und nicht mit dem Wind.
(Henry Ford)
Praxis Neubauer
Dipl.-Päd. Manuela Neubauer, BEd
Michael-Rottmayr-Straße 1
5110 Oberndorf bei Salzburg
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