Der schulische Umgang mit den Rechenschwierigkeiten wirft bei Kindern, Eltern und Lehrer/innen meist Fragen auf. Zum Teil entstehen große Unsicherheiten und Missverständnisse.
Diese ergeben sich vielfach einerseits daraus, dass es zwar österreichweite Richtlinien gibt, aber zusätzlich können die Bundesländer ergänzende Bestimmungen erlassen. Ergänzende Unterlagen gelten jeweils nur in dem Bundesland in dem sie vorgegeben werden. Weiters bringen Fehlinformationen (z.B. durch die Regelung der Dyskalkulie im benachbarten Bayern, Internetrecherchen...) Unruhe.
Aktuelle Bestimmungen findet man am besten auf den Homepages der jeweiligen Bildungsdirektionen der Bundesländer und der Schulpsychologie:
Schulpsychologie Österreich
Rechenschwäche (schulpsychologie.at)
Bildungsdirektion Salzburg
Bildungsdirektion Salzburg: Richtlinien Rechenschwäche (bildung-sbg.gv.at)
Bildungsdirektion Oberösterreich
Für die schulische Förderung von Kindern/Jugendlichen mit Rechenschwierigkeiten sind in Österreich nachfolgende/s Handreichung bzw. Rundschreiben (Erlässe/Richtlinien) gültig. Den u.a. angeführten Erlässen/Richtlinien entsprechend ist die Ausschöpfung von allen angeführten Maßnahmen und Möglichkeiten zur störungsspezifischen Förderung für Kinder mit Rechenschwierigkeiten im schulischen Setting, sowohl im Unterricht/in der Mitarbeit als auch in der Leistungserbringung und -beurteilung, für diese Kinder besonders hilfreich und wertvoll.
Richtlinien für den schulischen Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit Schwierigkeiten beim Rechnenlernen
Rechenschwäche (schulpsychologie.at)
Handreichung „ Die schulische Behandlung der Rechenschwäche"
https://www.schulpsychologie.at/fileadmin/user_upload/NEU_LRS-Handreichung_a4_bf.pdf
Im Bundesland Salzburg gelten zusätzlich zu den o.a. Regelungen auch folgende Bestimmungen bzw. Informationen für Kinder und Jugendliche mit Rechenschwierigkeiten.
Richtlinien Rechenschwäche
Was ist Rechenschwäche?
Im Bundesland Oberösterreich findet sich zur Dyskalkulie eine Information, die im Wesentlichen dem Rundschreiben 27/2017 entspricht.
Dyskalkulie – Richtlinien für den schulischen Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit Schwierigkeiten beim Rechnenlernen: B5-30/4-2017 v. 06.12.2017
Ist man in kleinen Dingen nicht geduldig,
bringt man die großen Vorhaben zum Scheitern.
(Konfuzius)
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