Der schulische Umgang mit den Rechenschwierigkeiten wirft bei Kindern, Eltern und Lehrer/innen meist Fragen auf. Zum Teil entstehen große Unsicherheiten und Missverständnisse. Diese ergeben sich vielfach einerseits daraus, dass es zwar österreichweite Richtlinien gibt, aber zusätzlich können die Bundesländer ergänzende Bestimmungen erlassen. Ergänzende Unterlagen gelten jeweils nur in dem Bundesland in dem sie vorgegeben werden. Weiters bringen Fehlinformationen (z.B. durch die Regelung der Dyskalkulie im benachbarten Bayern, Internetrecherchen...) Unruhe. Aktuelle Bestimmungen findet man am besten auf den Homepages der jeweiligen Bildungsdirektionen der Bundesländer und der Schulpsychologie sowie in der Rundschreibendatenbank des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung.
Für die schulische Förderung von Kindern/Jugendlichen mit Rechenschwierigkeiten sind in Österreich nachfolgende/s Handreichung bzw. Rundschreiben (Erlässe/Richtlinien) gültig. Den u.a. angeführten Erlässen/Richtlinien entsprechend ist die Ausschöpfung von allen angeführten Maßnahmen und Möglichkeiten zur störungsspezifischen Förderung für Kinder mit Rechenschwierigkeiten im schulischen Setting, sowohl im Unterricht/in der Mitarbeit als auch in der Leistungserbringung und -beurteilung, für diese Kinder besonders hilfreich und wertvoll.
Schulpsychologie Österreich
Rechenschwäche (schulpsychologie.at)
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
RundschreibenDatenbank - Home (bmbwf.gv.at)
Rundschreiben 27/2017: Richtlinien für den schulischen Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit Schwierigkeiten beim Rechnenlernen
Rechenschwäche (schulpsychologie.at)
Rundschreiben 11/2021: Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten mit Behinderungen, chronischen Krankheiten etc. Angemessene Vorkehrungen für Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten im Rahmen abschließender Prüfungen
Rundschreiben Nr. 2021-11 - RundschreibenDatenbank (bmbwf.gv.at)
Handreichung „ Die schulische Behandlung der Rechenschwäche"
Im Bundesland Salzburg gelten zusätzlich zu den o.a. Regelungen auch folgende Bestimmungen bzw. Informationen für Kinder und Jugendliche mit Rechenschwierigkeiten.
Bildungsdirektion Salzburg
Bildungsdirektion Salzburg: Richtlinien Rechenschwäche (bildung-sbg.gv.at)
Richtlinien Rechenschwäche
Was ist Rechenschwäche?
Bildungsdirektion Oberösterreich
Bildungsdirektion OÖ (bildung-ooe.gv.at)
Im Bundesland Oberösterreich findet sich zur Dyskalkulie eine Information, die im Wesentlichen dem Rundschreiben 27/2017 entspricht:
Dyskalkulie – Richtlinien für den schulischen Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit Schwierigkeiten beim Rechnenlernen: B5-30/4-2017 v. 06.12.2017
Ist man in kleinen Dingen nicht geduldig,
bringt man die großen Vorhaben zum Scheitern.
(Konfuzius)
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